Zivil & Familienrecht

Zivil & Familienrecht

Spanisches Privatrecht regelt wie jedes Privatrecht im Unterschied zum öffentlichen Recht die grundsätzlich frei aufgenommenen Beziehungen rechtlich gleichgestellter Personen.
Teil des Privatrechts ist das Bürgerliche Recht oder Zivilrecht (Derecho Civil). Dieses trifft Bestimmungen über Personen, Sachen und Schuldverhältnisse, welche Verpflichtungen mittels Vertrag oder kraft Gesetz begründen.

Internationales und spanisches Privatrecht

Das internationale Privatrecht, auch IPR abgekürzt, wird in den Normen des nationalen Rechts geregelt, welche im Falle des Konflikts mehrerer möglichen anwendbaren internationalen Privatrechtsordnungen den Kollisionsfall lösen sollen. Ein solcher liegt dann vor, wenn ein Sachverhalt mit Auslandsberührung besteht. Das internationale Privatrecht beantwortet in einem solchen Fall, ob bspw. spanisches oder deutsches Recht Anwendung findet. Normen des deutschen IPR finden sich im EGBGB, des spanischen IPR in den 8 f CC.
 „ nasciturus pro iam nato habetur “
Das Kind im Mutterleib genießt dieselben Rechte wie das bereits Geborene
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