Immobilienrecht

Immobilienrecht

Wenn Privatpersonen einen Immobilienkauf in Spanien planen, sollte aufgrund der erheblichen Abweichungen des Erwerbsvorgangs in Spanien im Vergleich zu dem bekannten Vorgehen in Deutschland, der teilweise unbekannten Nebenkosten steuerlicher und sonstiger Art sowie der oft erheblichen Abweichungen zwischen dem inserierten Angebot durch den Verkäufer bzw. Makler und der tatsächlichen Beschaffenheit der Immobilie eine rechtliche Beratung in Anspruch sowie eine Überprüfung des Grundbuches hinsichtlich der zu erwerbenden Immobilie durchgeführt werden.

Unser Beratungsangebot

>  Die ausführliche Erläuterung des Erwerbvorgangs einer Immobilie in Spanien
>  Die Mitteilung der im Vorfeld des Erwerbs benötigten Dokumente
>  Die Information über entstehende Nebenkosten & Steuern
Die Beantragung und Prüfung des Grundbucheintrags der konkreten Immobilie
>  Vertragsgestaltung Privatvertrag und notarielle Kaufurkunde
>  Begleitung Notartermin
>  Ummeldungen von Eigentümer bei Rathaus, Versorgungswerken etc.
 „ ignorantia legis non excusat“
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Share by: